Regio Ortenau

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#RegioFokus: SCHMIEDER Management – Ihr Experte für die häusliche Pflege im Ortenaukreis

  • 25 Aug 2024
  • Regio Ortenau

Unterstützung und finanzielle Sicherheit für Pflegebedürftige und Angehörige

Sascha Schmieder und sein Team von SCHMIEDER Management, Ettenheim stehen seit dem 1. September im gesamten Ortenaukreis für fachkundige Beratung und Unterstützung in der häuslichen Pflege zur Verfügung. Das Angebot richtet sich insbesondere an Personen, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen. Ab Pflegegrad 2 ist es verpflichtend, regelmäßig Beratungseinsätze durch eine anerkannte Beratungsstelle wie SCHMIEDER Management in Anspruch zu nehmen, um den Pflegegrad anerkannt zu bekommen und das Pflegegeld weiterhin zu erhalten.

Diese Einsätze finden direkt bei den Betroffenen zu Hause statt und bieten praktische sowie pflegefachliche Unterstützung. Für Pflegegrad 2 und 3 sind diese Beratungen halbjährlich erforderlich, für höhere Pflegegrade vierteljährlich. Das Team, bestehend aus Pflegefachkräften, Diplom-Pflegewirten und anerkannten Pflegeberaterinnen, versichert eine professionelle Abwicklung und direkte Abrechnung mit den Pflegekassen, ohne dass den Klienten Kosten entstehen.
 

Wichtige Informationen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Verständliche Erläuterung zum § 37 Abs. 3 SGB XI

Sicherstellung der häuslichen Pflege durch Beratungseinsätze

Der § 37 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) spielt eine zentrale Rolle für die Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege. Dieser Paragraf regelt die sogenannten Beratungseinsätze, die für Personen, die Pflegegeld beziehen, verpflichtend sind. Ziel dieser Regelung ist es, die Pflege zu Hause durch professionelle Unterstützung zu sichern und zu verbessern.

Was besagt der § 37 Abs. 3 SGB XI genau?

Laut § 37 Abs. 3 SGB XI müssen alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen und zu Hause gepflegt werden, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Dies dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und gegebenenfalls anzupassen. Die Beratung findet direkt im Wohnraum des Pflegebedürftigen statt und wird von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt.

Häufigkeit der Beratungseinsätze nach Pflegegraden:

> Pflegegrad 2 und 3: Ein Beratungseinsatz pro Halbjahr ist erforderlich.

> Pflegegrad 4 und 5: Ein Beratungseinsatz pro Quartal ist notwendig.
> Pflegegrad 1: Hier ist der Beratungseinsatz nicht verpflichtend, wird aber empfohlen.

Diese Beratungseinsätze sind für die Pflegebedürftigen kostenfrei, da die Kosten direkt mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Es ist wichtig, dass diese Einsätze von einer anerkannten Pflegeeinrichtung durchgeführt werden, um die Fortzahlung des Pflegegeldes sicherzustellen.

Bedeutung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Der § 37 Abs. 3 SGB XI unterstützt nicht nur die Aufrechterhaltung hoher Pflegestandards zu Hause, sondern gibt den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen auch ein zusätzliches Gefühl der Sicherheit. Die regelmäßigen Besuche helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen und durch professionelle Anleitung die Pflege zu optimieren.

Für weiterführende Informationen zum Gesetzestext können Sie den offiziellen Link zum § 37 Abs. 3 SGB XI hier einsehen: Gesetzestext § 37 Abs. 3 SGB XI

Durch genaue Kenntnis und Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben können Pflegebedürftige und ihre Familien die bestmögliche Unterstützung in der häuslichen Pflege gewährleisten.
 

Besuchen Sie die Ortenauer Pflegemesse in Lahr - mit Freizeit, Sport und Lifestyle Angeboten

Ortenauer PflegemesseSCHMIEDER Management freut sich darauf, Sie auch persönlich auf der diesjährigen Ortenauer Pflegemesse am 21. und 22. September in Lahr zu treffen. Dieses Jahr bietet die Messe nicht nur Informationen und Dienstleistungen rund um die Pflege, sondern wurde auch um Bereiche wie Freizeit, Sport und Lifestyle erweitert. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich ausführlich über Dienstleistungen und Angebote zu informieren, die Ihr Leben und das Ihrer Angehörigen erleichtern können.

 

 

 

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